STRABS ABGESCHAFFT!

2017
Unsere Argumentation gegen die ungerechte, nicht mehr zeitgemäße Satzung wurde 2017 mit dem Einwand, wir sollten einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung machen von der Mehrheit von Bürgerverein und CDU abgelehnt. Unser Standpunkt: Eine Gegenfinanzierung kann man erst planen, wenn man weiß, wie hoch die Kosten sind. Und jede andere Lösung wäre für die Bürger verträglicher und gerechter.

2018 
Im August stellt die FDP den Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zum 3. Mal.
Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss und im Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt und Klimaschutz, sowie im Verwaltungsausschuss fällt in der letzten Ratssitzung 2018 die Entscheidung.
Mit der FDP stimmen die Grünen, die SPD, der Bürgermeisters und 4 Ratsmitglieder von der Fraktion des BV dem Antrag der FDP zu und die StrABS ist in Jork zum 01. Januar 2019 abgeschafft. Ohne die Unterstützung durch unsere RatskollegInnen wäre es nicht möglich gewesen, vielen Dank!

Gruppenfoto der FDP Ratsfraktion im Rat der Gemeinde Jork nach der gewonnen Abstimmung über ihren Antrag auf Anschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Aufgrund der Haushaltssituation wäre es theoretisch rechtlich machbar gewesen, die Straßenausbaubeitragssatzung in Jork abzuschaffen. Zweimal hat die FDP-Ratsfraktion den Antrag zur Abschaffung der StrABS gestellt, beim zweiten Mal unterlagen wir der Mehrheit aus Bürgerverein und dem Großteil der CDU-Frakiton. Dabei waren unsere inhaltlichen Kritikpunkte gegen die Satzung kein Thema. 

Hier die Argumentation von Peter Rolker im Rat:

7 gute Gründe für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Im NKomVG steht:
Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben . Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner/innen erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. 

  1. Grund für die Abschaffung Die Ungerechtigkeit                            
    Es gibt keinen logischen Zusammenhang zwischen dem was die Anlieger zahlen sollen und einem speziellen Nutzen ,den sie durch den Ausbau von Straße ,Parkplätzen oder Beleuchtung haben. Post, Paketdienste, Müllabfuhr , Touristen , Handwerksfirmen und andere, die die Straße nutzen ,profitieren ebenso davon und sie müssen nicht zahlen. Das  oft benutzte Argument der Nutzen für die Zahlungspflichtigen ergäbe sich aus einer Aufwertung der Immobilien , existiert nur in der Theorie und lässt sich nicht beweisen. Wer möchte den Anliegern der total maroden Gartenstrasse erklären, dass es gerecht sei, dass bei einer Sanierung alle Anlieger zahlen sollen ,außer dem Hauptverursacher der Strassenschäden ?
  2. Grund für die Abschaffung Die Kompliziertheit und die Rechtssicherheit der Anwendung                                                          
    Die Anwendung der Satzung ist sehr  individuell und somit kompliziert. Wo ist die Bebauungsgrenze ?Ist das Grundstück gewerblich einzustufen ? Ist das Gebäude ein-oder zweigeschossig ? Welche Flächen werden von der Straße erschlossen ? (einige Obstbauern in Osterjork haben bereits in Ladekop mitgezahlt ,weil ihre Grundstücke eine Ausfahrt nach Ladekop haben, sie dürfen in Osterjork erneut bezahlen), ebenso trifft es die Obstbauflächen hinter den Häusern in Königreich oder auf der südlichen Seite . Welche Positionen sind umlagefähig ? Warum wurden in Osterjork vom Kreisel bis zur Post keine Beiträge erhoben ? Kann , oder vielmehr muss hier noch nacherhoben werden, weil alle anderen an der L 140 hieraus berechtigte Klagen ableiten können ? Ich verweise hier auf die Vorlage 2017 / 02289 sie enthält reichlich Gründe um erfolgreich zu klagen.  
  3. Grund für die Abschaffung                                         
    Wenige zahlen alle nutzen. Für ein Verwaltungsgebäude ,welches alle Bürger nutzen ,muss niemand gesondert bezahlen , für eine Gemeindestrasse ,die ebenfalls alle benutzen können , sollen nur die Anlieger zahlen . Warum ?
  4. Grund für die Abschaffung  Wenige nutzen alle zahlen.                  
    Warum muss für Bau oder Sanierung eines Kindergartens , einer Schule ,eines Bauhofes, eines Sportplatzes oder einer Sporthalle niemand der diese nutzt Ausbaubeiträge bezahlen ? Diese Einrichtungen werden nur von einigen der Bürger genutzt und sind noch nicht mal allen zugänglich, trotzdem wird alles mit den Gemeindesteuern finanziert.
  5. Grund für die Abschaffung Politiker handeln anders als die Mehrzahl der Bürger. Eine Gemeinde die Strassenausbaubeiträge erheben muss um ihre Gemeindeinfrastruktur zu erhalten , offenbart damit ,dass sie mit dem normalen Steueraufkommen schlecht wirtschaftet. Gemeindepolitiker ,die diese Sonderabgabe bzw. Zusatzsteuer fordern oder erhalten wollen ,können mit den zur Verfügung stehenden Einnahmen nicht umgehen oder nicht rechnen. Sie handeln damit anders als die Mehrheit ihrer Bürger. Jork hat im Landkreis die höchsten Steuereinnahmen je Einwohner . Wie wollen wir als Ratsmitglieder unseren Bürgern glaubhaft erklären ,dass wir damit nicht auskommen ? 
  6. Grund  Die Satzung ist unsozial  Nur die Abschaffung schafft mehr soziale Gerechtigkeit. Alle Eigentümer von Grundstücken in einer Gemeinde zahlen nach dem gleichen Schlüssel ihre Grundsteuern und werden somit nach gleichen Massstäben behandelt. Daneben gibt es aber die Grundstückseigentümer II. Klasse, sie müssen jahrelang mit Schlaglöchern , Erschütterungen ihrer Häuser und Pfützenlandschaften leben. Wenn durch den Eigentümer ,der diese Straße jahrelang vernachlässigt hat , hier der gleiche Standard der Infrastruktur geschaffen werden soll ,der für alle Grundstückseigentümer an Kreis -, Landesstraßen und Bundesstraßen gilt ,dann werden diese Steuerbürger II. Klasse mit der Strassenausbaubeitragssatzung bestraft. Ist das Gerechtigkeit ?
  7. Grund    Ausbaubeiträge sind Sondersteuern für eine Minderheit von Bürgern ,sie lassen sich nicht begründen. Seien wir ehrlich ! Die Strassenausbaubeitragssatzung dient nur zum zusätzlichen Abkassieren  bei einem Teil von Bürgern , die manchmal seit Generationen an einer Straße wohnen , die zu ihrer Heimat geworden ist und  die sie deshalb trotz Benachteiligung nicht verlassen wollen, sie ist unlogisch, ungerecht und unsozial und muss daher dringend abgeschafft werden.

Der Gemeinderat hat heute eine historische Chance , denn mit der heutigen Entscheidung zur Abschaffung , ersparen wir uns und der Verwaltung zukünftig sehr viel Kosten und Ärger. Es ist auch eine große Chance ,weil es zur Zeit keine laufenden Verfahren gibt, denn die letzte Anwendung der Satzung war vor mehr als 5 Jahren. Es ist ebenfalls ein Signal gegen die Politikverdrossenheit vieler Wähler,weil es unseren Jorker Bürgern zeigt, dass wir sie nicht wie Feudalherren einfach nur abzocken, sondern sie ernst nehmen und soziale Ungerechtigkeiten beseitigen.

Wenn wir die Satzung heute abschaffen, hat keiner unser Bürger einen Nachteil, aber vielen ist die Angst vor dieser Sonderabgabe genommen.

Die FDP unterstützt Bürgerinitiativen in ganz Niedersachsen, die die Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzungen.

 
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